Unsere Gutachter beraten Sie kostenlos & unverbindlich zu Ihrem Schaden und vereinbaren bei Bedarf einen Besichtigungstermin für die Beweisaufnahme an Ihrem Fahrzeug.
Auf Wunsch sind wir bundesweit maximal binnen 60 min vor Ort.
Zur Erstellung des Gutachtens führen unsere Sachverständige die Beweisaufnahme an Ihrem Fahrzeug durch.
Der Schaden wird ermittelt und Ihr rechtssichers Gutachten ist binnen 24 Std. nach Auftragseingang fertig! Wir übersenden Ihr Gutachten umgehend an die gegnerische Versicherung und ggf. an Ihren Anwalt.
Es gibt keine gesetzliche Frist, welche die maximale Dauer der Schadensregulierung vorschreibt. Durchschnittlich sollte sie zwischen 4 und 6 Wochen liegen. Unsere Qualitäten verkürzen diese Zeitspanne.
Gerne rufen wir Sie umgehend zurück. Tragen Sie dazu Ihre Telefonnummer im nachfolgenden Feld ein und fordern Sie Ihren Rückruf von einem unserer Gutachter an
oder
040 94789216
bedingte Erstattung durch Kürzungen
wirtschaftlicher Interessenkonflikt
hoher Zeitaufwand des Geschädigten
keine Rechtskenntnisse Nutzungsausfall/Wertminderung etc.
Abwicklung in Ihrem Sinne
professionelle Schadenberatung
maximale Erstattung für Ihren Schaden
geprüfte & anerkannte Experten
für den Geschädigten völlig kostenfrei
geringstmögliche Erstattung
wirtschaftlicher Interessenkonflikt
abhängige Dienstleister / Gutachter
fehlende Positionen Nutzungsausfall/Wertminderung etc.
Der Geschädigte eines
unverschuldeten Verkehrsunfalls
hat im Rahmen der Schadensabwicklung die Pflicht, zu beweisen, in
welcher Höhe ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Da dem Geschädigten hierzu die Fachkenntnis fehlt, wird der Schaden durch einen
Sachverständigen in einem sog. „Schadensgutachten“ untersucht und beziffert.
Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am
Auto übernimmt
die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Gegnerische Versicherungen wollen Kosten einsparen und beauftragen deshalb
Experten damit, den für sie günstigsten Weg zu finden. Die Hinzuziehung eines Anwalts kann Nachteilen bei der
Ab-Wicklung entgegen wirken. Bei einem unverschuldeten Unfall, muss die
Haftpflichtversicherung des Unfall-Gegners
die Kosten für den Verkehrs-Rechtsanwalt
übernehmen.
Hat Ihr Unfallgegner einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht, steht Ihnen eine umfassende "sach-und fachgerechte" Reparatur zu.
Sie
haben die Wahl: Sie können entweder die
Reparatur
auf Kosten der gegnerischen Versicherung
vornehmen
oder
sich den
Betrag auszahlen lassen „fiktive Abrechnung“.
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten beim Verursacher geltend machen (gegnerische Verkehrshaftpflicht). Wer keinen Mietwagen nimmt, erhält eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese liegt je nach Modell des eigenen Fahrzeugs zwischen etwa 25 und 170 Euro pro Tag.
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte unbedingt einen eigenen und unabhängigen Gutachter sowie einen Anwalt beauftragen. Beide sind für Geschädigte kostenfrei. Die reibungslose Zusammenarbeit eines erfahrenen Sachverständigen und eines Anwalts entscheidet maßgeblich über die Höhe und den Erfolg der Schadens-Abwicklung.
Ein Schadengutachten dient der
Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden Fahrzeugdaten und- Zustand dokumentiert. Das Gutachten dient der
Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Der Minderwert ist der geringere Wert, den der Markt einem Unfallfahrzeug nach der Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel im Vergleich zu einem unbeschädigten Fahrzeug bemisst.
Als Nutzungsausfall wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch ihres Fahrzeuges während der Reparatur nicht möglich ist.
Beauftragung eines unabhängigen Gutachters
Einschaltung eines eigenen Anwalts für die Abwicklung
freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Anspruch auf Auszahlung der Reparaturkosten
Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallsentschädigung
Erstattung der entstandenen merkantilen Wertminderung
*Die Kosten eines Gutachtens, welches der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall zur Feststellung des Schadens, des Fahrzeugzeitwertes sowie der voraussichtlichen Instandsetzungskosten erstellen lässt, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen
(§ 249 BGB).
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auf dieser Webseite keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG durchführen.
Überlassen Sie die Ermittlung
Ihres Schadens
nicht dem Unfallgegner. Beauftragen Sie Ihren unabhängigen Sachverständigen!
Rund um die Uhr Service
Kostenlose Schadenberatung
Unfallgegner trägt die Kosten
Sofortbesichtigung i. 60 min
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EAZYEXPERT DEUTSCHLANDWEIT