KFZ-SCHADENGUTACHTEN IM NULLKOMMANIX...
...Anruf ...Besichtigung Gutachten!!!
UNFALL???
...take it EAZZZZY!!!
1. SIE RUFEN UNS AN...
Unsere Gutachter beraten Sie kostenlos & unverbindlich zu Ihrem Schaden und vereinbaren bei Bedarf einen Besichtigungstermin für die Beweisaufnahme an Ihrem Fahrzeug.
2. WIR BESICHTIGEN IHR FAHRZEUG...
Auf Wunsch sind wir bundesweit maximal binnen 60 min vor Ort.
Zur Erstellung des Gutachtens führen unsere Sachverständige die Beweisaufnahme an Ihrem Fahrzeug durch.
3. WIR ERSTELLEN IHR GUTACHTEN...
Der Schaden wird ermittelt und Ihr rechtssichers Gutachten ist binnen 24 Std. nach Auftragseingang fertig! Wir übersenden Ihr Gutachten umgehend an die gegnerische Versicherung und ggf. an Ihren Anwalt.
4. SIE BEKOMMEN IHR GELD!
Es gibt keine gesetzliche Frist, welche die maximale Dauer der Schadensregulierung vorschreibt. Durchschnittlich sollte sie zwischen 4 und 6 Wochen liegen. Unsere Qualitäten verkürzen diese Zeitspanne.
WARUM???
...EAZYEXPERT
Was sie wissen sollten
Die wichtigsten Themen auf einen Blick
DAS GUTACHTEN
Der Geschädigte eines
unverschuldeten Verkehrsunfalls
hat im Rahmen der Schadensabwicklung die Pflicht, zu beweisen, in
welcher Höhe ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Da dem Geschädigten hierzu die Fachkenntnis fehlt, wird der Schaden durch einen
Sachverständigen in einem sog. „Schadensgutachten“ untersucht und beziffert.
Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am
Auto übernimmt
die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
DER FACHANWALT
Gegnerische Versicherungen wollen Kosten einsparen und beauftragen deshalb
Experten damit, den für sie günstigsten Weg zu finden. Die Hinzuziehung eines Anwalts kann Nachteilen bei der
Ab-Wicklung entgegen wirken. Bei einem unverschuldeten Unfall, muss die
Haftpflichtversicherung des Unfall-Gegners
die Kosten für den Verkehrs-Rechtsanwalt
übernehmen.
DIE REPERATUR
Hat Ihr Unfallgegner einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht, steht Ihnen eine umfassende "sach-und fachgerechte" Reparatur zu.
Sie
haben die Wahl: Sie können entweder die
Reparatur
auf Kosten der gegnerischen Versicherung
vornehmen
oder
sich den
Betrag auszahlen lassen „fiktive Abrechnung“.
DAS ERSATZFAHRZEUG
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten beim Verursacher geltend machen (gegnerische Verkehrshaftpflicht). Wer keinen Mietwagen nimmt, erhält eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese liegt je nach Modell des eigenen Fahrzeugs zwischen etwa 25 und 170 Euro pro Tag.
DIE ABWICKLUNG
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte unbedingt einen eigenen und unabhängigen Gutachter sowie einen Anwalt beauftragen. Beide sind für Geschädigte kostenfrei. Die reibungslose Zusammenarbeit eines erfahrenen Sachverständigen und eines Anwalts entscheidet maßgeblich über die Höhe und den Erfolg der Schadens-Abwicklung.
Schadengutachen
Ein Schadengutachten dient der
Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden Fahrzeugdaten und- Zustand dokumentiert. Das Gutachten dient der
Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Wertminderung
Der Minderwert ist der geringere Wert, den der Markt einem Unfallfahrzeug nach der Reparatur wegen des Risikos verborgener Mängel im Vergleich zu einem unbeschädigten Fahrzeug bemisst.
Nutzungsausfall
Als Nutzungsausfall wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch ihres Fahrzeuges während der Reparatur nicht möglich ist.
EAZYEXPERT DEUTSCHLANDWEIT